Hinweise zum Urheberrecht

§51 des Urheberrechts erlaubt es, vorbestehendes urheberrechtlich geschütztes Material für Werke der Kunst ohne Genehmigung zu verwenden. Maßgebend dafür ist, dass das Produkt eine eigene künstlerische Leistung darstellt. 

Ausführliche Erläuterungen zur betreffenden Rechtslage finden sie zum Beispiel hier.